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Ambulant betreute Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen

In vielen Fällen ist wegen gestiegener Pflegebedürftigkeit oder Überlastung der Angehörigen eine Weiterversorgung in der häuslichen Umgebung ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Die beiden ambulant betreuten Wohngemeinschaften bieten für viele betroffene Menschen eine echte Alternative zum klassischen Pflegeheim. Im Gegensatz zum klassischen Pflegeheim bedeutet ein selbst bestimmtes Leben in einer überschaubaren familienorientierten Wohngemeinschaft eine Chance auf Erhalt oder Ausbau der individuellen Lebensqualität.

Jeder Bewohner kann in familiärer Atmosphäre seinen Teil zur Alltagsbewältigung beitragen wie z.B. Essen kochen, Kartoffeln schälen, musizieren etc.

Die ambulant betreute Wohngemeinschaft besteht aus 12 modern ausgestatteten Einzelzimmern (bzw. 10 Einzelzimmer und ein Doppelzimmer, jeweils mit Fernseher und großem Kleiderschrank), einer Küche und einem großen Gemeinschaftsraum (als Zentrum der Wohngemeinschaft) mit überdachter Dachterrasse. Die ca. 24 qm großen Zimmer können mit eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen individuell gestaltet werden. Die individuellen Pflegeleistungen sind überschau- und finanzierbar.

Die Bewohner bzw. Angehörigen wählen einen Pflegedienst, der die ambulanten Pflegeleistungen erbringt.

Konzept ambulant betreuter Senioren-Wohngruppen

Senioren-Wohngruppen stellen in erster Linie eine interessante Alternative zu bisher bekannten stationären Versorgungsarten, insbesondere Pflegeheimen sowie zum „Betreuten Wohnen“ in separierten Einheiten dar. Diese Wohngemeinschaften werden nicht „betrieben“ es sind keine Einrichtungen, sondern eine Lebens- und Wohngemeinschaft von zehn bis zwölf älteren, pflegebedürftigen Menschen, die sich als normale Mieter einen geeigneten Wohnraum teilen. Der individuelle Pflegebedarf der Mieter/innen wird hierbei zusammengelegt und bei einem selbst gewählten ambulanten Pflegedienst eingekauft. Durch die synergiebedingte Versorgung wird, je nach Pflege- und Betreuungsbedarf der Mieter/innen, eine 24-stündige Betreuung selbstverständlich. Die Versorgung orientiert sich am tatsächlichen Bedarf der Mieter/innen wodurch eine Versorgungsqualität entsteht, die beim Einzelwohnen nicht möglich wäre.

Voraussetzung und Grundlage der Finanzierung ist die ambulante Versorgung der Mieter. Das heißt, die Mieter/innen leben in einer gemeinschaftlichen, aber eigenen Häuslichkeit.

Folgende drei Grundbedingungen vermeiden den Heimstatus:

WahlfreiheitAufklappen

Die Mieter/innen haben Wahlfreiheit bezüglich des Pflegedienstes mit der freiwilligen Selbstbeschränkung auf einen Anbieter, andernfalls können die Synergieeffekte bei der Zusammenlegung von Ansprüchen nicht genutzt werden. Trotzdem kann nach Absprache auch ein anderer Pflegedienst gewählt werden.

HaushaltsführungAufklappen

Die Mieter/innen haben Wahlfreiheit bezüglich des Pflegedienstes mit der freiwilligen Selbstbeschränkung auf einen Anbieter, andernfalls können die Synergieeffekte bei der Zusammenlegung von Ansprüchen nicht genutzt werden. Trotzdem kann nach Absprache auch ein anderer Pflegedienst gewählt werden.

Intensive BetreuungAufklappen

Die Mieter/innen haben Wahlfreiheit bezüglich des Pflegedienstes mit der freiwilligen Selbstbeschränkung auf einen Anbieter, andernfalls können die Synergieeffekte bei der Zusammenlegung von Ansprüchen nicht genutzt werden. Trotzdem kann nach Absprache auch ein anderer Pflegedienst gewählt werden.

Die wesentlichen Aspekte einer ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaft im Überblick

  • Mieter/innen der Wohngemeinschaften leben in einer familiären Atmosphäre zusammen und gestalten gemeinsam den Alltag.
  • Die Mieter/innen leben in einer überschaubaren Gruppe und werden von einem festen Pflegeteam versorgt.
  • Zwischen Pflegekräften und Mieter/innen besteht ein vertrauensvolles Verhältnis.
  • Alle Mieter/innen haben ihr eigenes Zimmer, das mit privaten Möbeln und persönlichen Gegenständen ausgestattet ist. Die Entscheidungen über die Ausstattung der Gemeinschaftsräume werden von den Mieter/innen und deren Angehörige/Betreuer getroffen.
  • Die Dauer des Aufenthalts richtet sich nach dem allgemeinen Mietrecht; dadurch ist in der Regel ein Verbleib bis zum Tod in der Wohngemeinschaft gesichert. Der beteiligte Pflegedienst hat keinen formalrechtlichen Einfluss auf die Verweildauer.
  • Die Mieter/innen bzw. deren Vertreter können mitentscheiden wenn neue Mitbewohner ausgewählt werden.
  • Auf die Ausführung der Betreuung und Pflege kann von den Mieter/innen und deren Vertretern Einfluss genommen werden. So kann im Konfliktfall auch ein anderer Pflegedienst mit der Pflege beauftragt werden.
  • Die Beteiligung von Angehörigen/Betreuern bei der Gestaltung des Alltags ist ausdrücklich gewünscht; wenn möglich finden regelmäßige Angehörigentreffen statt.

Die Finanzierung

Die Kosten für Miete, Haushaltsgeld (Essen, Wäscheversorgung, Telefon, anteiligen Haushaltsbedarf, Anschaffungen in der Wohnung und Reparaturen) tragen die Mieter/innen selbst.

Die Finanzierung der notwendigen Pflegeleistungen geschieht analog der gängigen Regelungen für ambulante Pflege: die Pflegekasse stellt die sog. Sachleistung je nach Pflegestufe zur Verfügung. Ergänzende Leistungen tragen die Mieter/innen selbst oder die zuständigen Sozialhilfeträger.

Anforderung an den Leistungserbringer

Der Pflegedienst erbringt die Pflegeleistungen gemäß seinen Rahmenverträgen und seinem darüber hinaus gehenden Angebot an Zusatz- und Privatleistungen. Die Pflegekräfte verfügen über Kenntnisse in der Grundpflege (Pflegefachkräfte zusätzlich in der Behandlungspflege) und sind in der Lage, einen Haushalt zu organisieren und bei dessen Führung zu assistieren. Eine begleitende und fördernde Haltung gegenüber den Mieter/innen der Wohngemeinschaft ist der Maßstab des Handelns.

Darüber hinaus sollte der Pflegedienst über die notwendige Beratungskompetenz verfügen, um die Mieter/innen und deren Angehörige umfangreich über alle pflegerelevanten und sozialrechtlichen Komponenten zu informieren.

Zusätzlich zur üblichen ambulanten Pflege und Betreuung sollte der Pflegedienst bereit sein, falls von den Mieter/innen und deren Angehörigen so gewünscht, weitere notwendige Dienstleistungen zu übernehmen, wie z.B. das Führen einer Haushaltskasse, das beauftragen von Handwerkern, die Beschaffung von Haushaltsgegenständen etc.

Voraussetzungen der zukünftigen Mieter/innen

  • Das weitere Leben in der bisherigen häuslichen Umgebung ist nicht mehr gewünscht oder ungefährdet nicht mehr möglich.
  • i.d. R. sollte mindestens Pflegegrad II vorliegen, der Mieter muss finanziell in der Lage sein die Mehrkosten zu tragen oder
    ergänzende Sozialleistungen nach SGB XII in Anspruch nehmen.
  • Bei Angehörigen und/oder Betreuern sollte die Bereitschaft bestehen, bei der Gestaltung des Wohngemeinschaftsalltags und
    der Rahmenbedingungen aktiv mitzuwirken.

Dieses Konzept basiert auf den „Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften mit demenziell erkrankten Menschen“ des Vereins für Selbstbestimmtes Leben im Alter SWA e.V.

Der Vermieter ist die „Ambulante Pflege Christian Tenkleve GmbH“ aus Spelle.